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Notartermin beim Immobilienkauf: Ablauf & Meilensteine bis zur Wohnungsübergabe

Notartermin beim Immobilienkauf: Ablauf & Meilensteine bis zur Wohnungsübergabe

Der Kauf einer Immobilie ist ein bedeutender Schritt – finanziell wie emotional. Viele Käufer fragen sich: Was passiert nach der Kaufzusage? Wann ist der Notartermin? Und wie geht es danach weiter bis zur Wohnungsübergabe? In diesem Beitrag erkläre ich die typischen Abläufe und die wichtigsten Meilensteine vom Kauf bis zur Schlüsselübergabe.

  1. Kaufzusage – der erste Schritt
    Die Kaufzusage ist meist noch unverbindlich. Sie erfolgt oft mündlich oder per E-Mail zwischen Käufer und Verkäufer. Wichtig: Ein Immobilienkauf ist in Deutschland erst mit notarieller Beurkundung rechtsgültig. Ab jetzt beginnt die Vorbereitung für den Notartermin.

  2. Notartermin: Beurkundung des Kaufvertrags
    Der Notartermin ist der zentrale Meilenstein beim Immobilienkauf. Der Notar erstellt auf Basis der Angaben beider Parteien den Kaufvertrag. Beim Termin wird dieser dann verlesen, erklärt und unterschrieben. Ihr betreuender Makler sollte dabei die Rolle des Terminkoordinators übernehmen und die für die Erstellung des Kaufvertrages notwendigen Daten von Erwerber und Veräußerer einholen, sowie evtl. eine Inventarliste erstellen.

    Wichtig:

    • Der Käufer kann vorab Fragen stellen oder Änderungen verlangen.
    • Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet.
    • Ohne Notar ist der Kauf nicht rechtskräftig.
    • Nach der Unterschrift wird der Vertrag notariell beurkundet, und der Kaufprozess geht offiziell in die nächste Phase.

     

  3. Auflassungsvormerkung & behördliche Genehmigungen
    Nach dem Notartermin veranlasst der Notar die sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Diese sichert dem Käufer das Recht auf Eigentum und schützt vor Weiterverkäufen.

    Gleichzeitig werden:

    • Genehmigungen eingeholt (z. B. Vorkaufsrechte der Gemeinde)
    • Unterlagen geprüft (Lastenfreiheit, Löschung von Grundschulden etc.)

     

  4. Zahlungsaufforderung & Kaufpreiszahlung
    Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet der Notar die Zahlungsaufforderung an den Käufer.

    • Jetzt wird der Kaufpreis fällig.

    Die Zahlung erfolgt mittlerweile ausschließlich bargeldlos per Überweisung an den Verkäufer und muss nachgewiesen werden. Eventuelle Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notargebühren und Maklerprovision werden ebenfalls fällig.

     

  5. Eigentumsumschreibung im Grundbuch
    Nach Zahlung des Kaufpreises wird der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Dieser Schritt dauert je nach Amtsauslastung zwischen 4 und 12 Wochen.

  6. Wohnungsübergabe: Schlüssel & Protokoll
    Ist die Zahlung erfolgt und der Käufer als Eigentümer eingetragen, steht die Wohnungsübergabe an. Dabei wird ein Übergabeprotokoll erstellt, das Zählerstände, Zustand der Immobilie und eventuell vorhandene Mängel dokumentiert, in der Regel wird auch die Wohnungsübergabe durch den beauftragten Makler durchgeführt, welcher in diesem Bereich routiniert ist und weiß worauf zu achten ist.

    Tipp: Übergabe nie ohne Protokoll! Das schützt Käufer und Verkäufer vor späteren Missverständnissen.

     


Fazit: Vom Notartermin bis zur Übergabe – das sind die Meilensteine

Meilenstein Zeitlicher Rahmen (ca.)

  • Kaufzusage Tag 0
  • Notartermin 1–2 Wochen nach Zusage
  • Auflassungsvormerkung 1–2 Wochen nach Notartermin
  • Kaufpreisfälligkeit 4–6 Wochen nach Notartermin
  • Eigentumsumschreibung 8–12 Wochen nach Zahlung
  • Wohnungsübergabe Nach Kaufpreiszahlung / Vereinbarung

 

Häufige Fragen zum Notartermin & Immobilienkauf

Wie lange dauert der Notartermin?
Ca. 30–60 Minuten, je nach Umfang und Fragen. Soll zu Gunsten der finanzierenden Bank des Erwerbers eine Grundschuld bestellt werden, so wird dies meist im Anschluss an die Vertragsunterzeichnung in Abwesenheit des Veräußerers erledigt.

Kann ich den Notar selbst wählen?
Ja, Käufer und Verkäufer können sich auf einen Notar einigen. Oft übernimmt der Käufer die Wahl.

Wann bekomme ich die Schlüssel?
Umgehend nach vollständiger Kaufpreiszahlung, soweit kein fixer Übergabetermin vereinbart wurde (z.B. 1. Des Monats, etc.) – im Rahmen der Wohnungsübergabe.

Benötigen Sie Unterstützung beim Verkauf oder dem Kauf einer Immobilie? Haben Sie Fragen zu Abläufen? Kommen Sie jederzeit gerne auf mich zu!