13.07.2026
B wie Bodenrichtwert
Was ist eigentlich der Bodenrichtwert?
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert eines Quadratmeters unbebauten Bodens innerhalb eines bestimmten Gebiets. Er dient als Orientierung für Grundstückswerte und wird auf Grundlage tatsächlich beurkundeter Grundstücksverkäufe ermittelt. Dabei werden vergleichbare Lagen und Nutzungen zu sogenannten Bodenrichtwertzonen zusammengefasst.
Wer legt den Bodenrichtwert in Garmisch-Partenkirchen fest?
Für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen zuständig. Die unabhängigen Sachverständigen werten die Kaufpreissammlung aus und ermitteln daraus die amtlichen Bodenrichtwerte.
Wann werden neue Bodenrichtwerte veröffentlicht?
In Bayern werden Bodenrichtwerte alle zwei Jahre mit dem Stichtag 1. Januar eines geraden Jahres (z. B. 01.01.2026, 01.01.2028) neu ermittelt. Die Veröffentlichung erfolgt in der Regel bis spätestens 30. Juni des jeweiligen Jahres über das bayerische Bodenrichtwertportal.
Ist der Bodenrichtwert gleich der Marktwert meines Grundstücks?
Ganz klar: Nein.
Der Bodenrichtwert ist ein wichtiger Anhaltspunkt – aber eben nur ein Richtwert. Der tatsächliche Marktwert kann deutlich höher oder niedriger liegen. Entscheidend sind unter anderem:
- die genaue Mikrolage,
- Größe und Zuschnitt des Grundstücks,
- Bebaubarkeit,
- Aussicht,
- Sonneneinstrahlung,
- Erschließung und
- die aktuelle Nachfrage.
Gerade in Garmisch-Partenkirchen können zwei Grundstücke, die nur wenige hundert Meter auseinanderliegen, einen deutlich unterschiedlichen Marktwert haben.
💡Mein Tipp: Der Bodenrichtwert ist wie der Wetterbericht – eine gute Orientierung. Ob's am Ende Sonnenschein oder Föhnsturm gibt, entscheidet aber die Realität vor Ort.