- Details
- Geschrieben von: NAGEL Werbeagentur
- Kategorie: FAQ - Das große Immobilien-ABC von Buchwieser Immobilien
- Zugriffe: 3
Wann sollte ich mich um die Finanzierung kümmern?
Idealerweise bevor Sie sich in eine Immobilie verlieben.
Eine Finanzierungsbestätigung oder zumindest ein Gespräch mit der Hausbank verschafft Ihnen Sicherheit – und macht Sie bei Verkäufern zu einem deutlich attraktiveren Kaufinteressenten. Gerade in gefragten Regionen wie Garmisch-Partenkirchen entscheidet oft nicht nur der Kaufpreis, sondern auch die Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit, mit der ein Kauf abgewickelt werden kann.
Welche Unterlagen benötigt die Bank?
Bevor eine Bank eine Finanzierung verbindlich zusagen kann, benötigt sie verschiedene Unterlagen zur Immobilie. Dazu gehören beispielsweise:
- Exposé
- Grundbuchauszug
- Flurkarte
- Wohnflächenberechnung
- Energieausweis
- Grundrisse
- bei Eigentumswohnungen häufig auch Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und Protokolle der Eigentümerversammlungen.
Je vollständiger diese Unterlagen vorliegen, desto schneller kann die Bank den Finanzierungsantrag prüfen.
Dabei unterstütze ich Sie gerne.
Ich vermittle keine Finanzierungen und möchte auch keine Bank ersetzen.
Was ich aber sehr gerne tue: Ich stelle den finanzierenden Banken alle erforderlichen Objektunterlagen vollständig, digital und so schnell wie möglich zur Verfügung. Dadurch können Kreditanfragen häufig deutlich schneller bearbeitet werden.
Diese unkomplizierte Zusammenarbeit wird von vielen Banken sehr geschätzt – und hilft letztlich vor allem meinen Käufern.
Wie läuft es nach der Finanzierungszusage weiter?
Sobald die Finanzierung grundsätzlich steht und sich Käufer und Verkäufer über alle wesentlichen Punkte einig sind, wird der Kaufvertragsentwurf beim Notariat beauftragt.
Der Entwurf wird beiden Parteien rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin zur Verfügung gestellt, damit genügend Zeit bleibt, alle Inhalte in Ruhe zu prüfen und offene Fragen zu klären. Nach der notariellen Beurkundung veranlasst der Notar die weiteren Schritte, bis schließlich der Kaufpreis fällig wird und die Eigentumsumschreibung erfolgen kann.
Eine solide Finanzierung ist deshalb nicht nur für den Käufer wichtig – sie sorgt auch dafür, dass der gesamte Kaufprozess reibungslos und ohne unnötige Verzögerungen abläuft.
💡 Mein persönlicher Gedanke: Ich kann Ihnen zwar keinen günstigeren Zinssatz versprechen. Aber ich kann dafür sorgen, dass Ihre Bank nicht tagelang auf wichtige Unterlagen warten muss. Ein schneller Austausch freut nicht nur die Bank, sondern hilft allen Beteiligten bei einer unkomplizierten Abwicklung.
- Details
- Geschrieben von: NAGEL Werbeagentur
- Kategorie: FAQ - Das große Immobilien-ABC von Buchwieser Immobilien
- Zugriffe: 3
Brauche ich beim Verkauf einen Energieausweis?
In den allermeisten Fällen: Ja.
Der Energieausweis gehört heute zu den gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Immobilie. Bereits bei der Vermarktung müssen bestimmte Angaben – beispielsweise zur Energieeffizienzklasse, zum Endenergiebedarf oder -verbrauch sowie zur Art des Energieträgers – in Immobilienanzeigen veröffentlicht werden. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis vorgelegt und nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags an den neuen Eigentümer oder Mieter übergeben werden.
Kurz gesagt: Ohne Energieausweis wird ein rechtssicherer Immobilienverkauf heute schnell schwierig.
Warum gibt es den Energieausweis überhaupt?
Der Energieausweis soll Käufern und Mietern einen schnellen Überblick darüber geben, wie energieeffizient ein Gebäude ist und welche Heizkosten ungefähr zu erwarten sind.
Man kann ihn ein wenig mit dem Energielabel eines Kühlschranks vergleichen. Niemand würde heute einen Kühlschrank kaufen, ohne zu wissen, wie viel Strom er verbraucht. Bei einem Haus ist diese Information mindestens genauso wichtig – schließlich können die laufenden Energiekosten einen erheblichen Einfluss auf die monatlichen Ausgaben haben.
Der Energieausweis schafft deshalb Transparenz und macht verschiedene Immobilien besser miteinander vergleichbar.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Grundsätzlich wird zwischen zwei Varianten unterschieden:
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner in den vergangenen Jahren. Er spiegelt also das Nutzungsverhalten der bisherigen Bewohner wider.
Der Bedarfsausweis hingegen wird auf Grundlage der Bausubstanz und der technischen Ausstattung des Gebäudes erstellt. Hier fließen unter anderem Dämmung, Fenster, Heizungsanlage und Bauweise in die Berechnung ein. Er gilt als objektiver, weil das individuelle Heizverhalten keine Rolle spielt.
Welche Variante zulässig oder vorgeschrieben ist, hängt unter anderem vom Baujahr und den Eigenschaften des Gebäudes ab.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Nicht jede Immobilie benötigt einen Energieausweis.
Ausgenommen sind beispielsweise einige Baudenkmäler sowie bestimmte kleine Gebäude mit sehr geringer Nutzfläche. Ob eine Ausnahme tatsächlich greift, sollte jedoch immer im Einzelfall geprüft werden.
Was passiert, wenn kein Energieausweis vorliegt?
Wer einen Energieausweis trotz bestehender Verpflichtung nicht vorlegt oder die erforderlichen Pflichtangaben in Immobilienanzeigen weglässt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
In der Praxis lässt sich dieses Risiko jedoch leicht vermeiden – wenn die Unterlagen rechtzeitig organisiert werden.
Keine Sorge – darum kümmere ich mich.
Viele Eigentümer wissen zunächst gar nicht, ob bereits ein gültiger Energieausweis existiert oder welcher Ausweis überhaupt benötigt wird.
Genau dabei unterstütze ich Sie selbstverständlich.
Ich prüfe gemeinsam mit Ihnen, ob bereits ein gültiger Energieausweis vorhanden ist, ob dieser noch verwendet werden darf oder ob ein neuer erstellt werden muss. Falls Unterlagen fehlen, kümmere ich mich um die notwendigen Schritte und arbeite mit zuverlässigen Energieberatern zusammen.
So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie.
💡 Mein persönlicher Gedanke: Der Energieausweis entscheidet nicht darüber, ob sich jemand in ein Haus verliebt. Dafür sind meist der erste Eindruck, die Lage oder der Blick auf die Berge verantwortlich. Er sorgt aber dafür, dass Käufer wissen, worauf sie sich energetisch einlassen – und genau deshalb ist er heute ein wichtiger Bestandteil eines transparenten und fairen Immobilienverkaufs.
- Details
- Geschrieben von: NAGEL Werbeagentur
- Kategorie: FAQ - Das große Immobilien-ABC von Buchwieser Immobilien
- Zugriffe: 3
Sind denkmalgeschützte Häuser Fluch oder Segen?
Optisch und für das Ortsbild sind sie fast immer ein Segen. Finanzielle Überraschungen können sie allerdings ebenfalls bereithalten – vor allem dann, wenn man sich vor dem Kauf nicht ausreichend informiert.
Gerade in Garmisch-Partenkirchen prägen historische Bauernhäuser, Villen und traditionsreiche Gebäude das Ortsbild und verleihen dem Ort seinen unverwechselbaren Charakter. Viele dieser Immobilien stehen deshalb unter Denkmalschutz. Sie erzählen Geschichten, die oft weit älter sind als ihre heutigen Eigentümer.
Welche Vorteile bietet ein denkmalgeschütztes Haus?
Ein Baudenkmal ist mehr als nur eine Immobilie. Es ist ein Stück Geschichte.
Neben dem besonderen Charme können Eigentümer – je nach persönlicher Situation und Art der Sanierungsmaßnahmen – von steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Fachgerecht ausgeführte Sanierungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Gerade für langfristig denkende Käufer kann das ein interessanter Vorteil sein.
Hinzu kommt etwas, das sich kaum in Zahlen ausdrücken lässt: das einzigartige Wohngefühl. Alte Holzbalken, historische Fassaden oder liebevoll erhaltene Details lassen sich eben nicht neu bauen.
Welche Herausforderungen gibt es?
Mit dem Denkmalschutz gehen aber auch Verpflichtungen einher.
Wer Umbauten, Modernisierungen oder energetische Sanierungen plant, muss diese häufig mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abstimmen. Nicht jedes moderne Fenster passt in ein über 200 Jahre altes Bauernhaus, und auch bei Dach, Fassade oder Heizung gelten oftmals besondere Anforderungen.
Hinzu kommt, dass Sanierungen häufig aufwendiger und kostenintensiver sind als bei einem vergleichbaren Neubau oder einem nicht denkmalgeschützten Gebäude. Überraschungen hinter alten Wänden gehören leider manchmal dazu.
Meine Empfehlung
Wer sich für ein denkmalgeschütztes Haus interessiert, sollte sich nicht nur in die Immobilie verlieben, sondern sich auch intensiv mit ihren Besonderheiten beschäftigen. Eine sorgfältige Prüfung der Bausubstanz, der bisherigen Sanierungen und der möglichen Investitionen ist hier besonders wichtig.
Denn eines ist sicher: Ein Baudenkmal kauft man selten, weil es die günstigste Lösung ist.
Man kauft es, weil man seinen Charakter schätzt und bereit ist, Verantwortung für ein Stück regionaler Geschichte zu übernehmen.
Kurz gesagt: Ein denkmalgeschütztes Haus kauft man nicht nur mit dem Kopf – sondern sehr viel mit dem Herzen.
💡 Mein persönlicher Gedanke: Alte Häuser haben Charakter. Manchmal knarrt der Boden, manchmal ist die Decke nicht hundertprozentig gerade und manchmal dauert eine Sanierung länger als geplant. Aber genau das macht den Unterschied zwischen einem Haus und einem Zuhause mit Geschichte aus. In Garmisch-Partenkirchen wäre der Ort ohne diese Gebäude jedenfalls nur halb so charmant.
- Details
- Geschrieben von: NAGEL Werbeagentur
- Kategorie: FAQ - Das große Immobilien-ABC von Buchwieser Immobilien
- Zugriffe: 3
Was kostet ein Immobilienmakler – und wer bezahlt die Provision?
Eine berechtigte Frage. Schließlich möchte jeder wissen, welche Kosten beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie entstehen.
Beim Immobilienverkauf
Beim Verkauf einer Wohnimmobilie beträgt die Courtage 3,57 % inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (3,0 % netto) für den Käufer und 3,57 % inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (3,0 % netto) für den Verkäufer.
Seit der Gesetzesänderung Ende 2020 gilt bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen in den meisten Fällen: Käufer und Verkäufer tragen die Maklerprovision zu gleichen Teilen. Das schafft Transparenz und Fairness für beide Seiten.
Bei der Vermietung
Für die erfolgreiche Vermittlung einer Mietwohnung oder eines Hauses beträgt die Provision zwei Nettokaltmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (insgesamt 2,38 Nettokaltmieten).
Hier gilt das sogenannte Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn auch. In den meisten Fällen ist das der Vermieter.
Und wann wird die Provision fällig?
Ganz einfach: Erst wenn ich erfolgreich war.
Beim Verkauf entsteht der Provisionsanspruch erst mit dem wirksamen Abschluss des Kaufvertrags beim Notar.
Bei einer Vermietung wird die Courtage erst fällig, wenn ein Mietvertrag zustande gekommen ist.
Mit anderen Worten: Kein Verkauf – keine Provision. Keine Vermietung – keine Rechnung.
Warum lohnt sich ein Makler überhaupt?
Eine professionelle Immobilienvermittlung umfasst weit mehr als nur ein Inserat im Internet. Von der Wertermittlung über hochwertige Exposés und Besichtigungen bis hin zur Bonitätsprüfung, den Kaufvertragsvorbereitungen und der Begleitung beim Notartermin stecken viele Stunden Arbeit hinter jedem erfolgreichen Verkauf.
- Details
- Geschrieben von: NAGEL Werbeagentur
- Kategorie: FAQ - Das große Immobilien-ABC von Buchwieser Immobilien
- Zugriffe: 3
Was ist eigentlich der Bodenrichtwert?
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert eines Quadratmeters unbebauten Bodens innerhalb eines bestimmten Gebiets. Er dient als Orientierung für Grundstückswerte und wird auf Grundlage tatsächlich beurkundeter Grundstücksverkäufe ermittelt. Dabei werden vergleichbare Lagen und Nutzungen zu sogenannten Bodenrichtwertzonen zusammengefasst.
Wer legt den Bodenrichtwert in Garmisch-Partenkirchen fest?
Für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen zuständig. Die unabhängigen Sachverständigen werten die Kaufpreissammlung aus und ermitteln daraus die amtlichen Bodenrichtwerte.
Wann werden neue Bodenrichtwerte veröffentlicht?
In Bayern werden Bodenrichtwerte alle zwei Jahre mit dem Stichtag 1. Januar eines geraden Jahres (z. B. 01.01.2026, 01.01.2028) neu ermittelt. Die Veröffentlichung erfolgt in der Regel bis spätestens 30. Juni des jeweiligen Jahres über das bayerische Bodenrichtwertportal.
Ist der Bodenrichtwert gleich der Marktwert meines Grundstücks?
Ganz klar: Nein.
Der Bodenrichtwert ist ein wichtiger Anhaltspunkt – aber eben nur ein Richtwert. Der tatsächliche Marktwert kann deutlich höher oder niedriger liegen. Entscheidend sind unter anderem:
- die genaue Mikrolage,
- Größe und Zuschnitt des Grundstücks,
- Bebaubarkeit,
- Aussicht,
- Sonneneinstrahlung,
- Erschließung und
- die aktuelle Nachfrage.
Gerade in Garmisch-Partenkirchen können zwei Grundstücke, die nur wenige hundert Meter auseinanderliegen, einen deutlich unterschiedlichen Marktwert haben.
💡Mein Tipp: Der Bodenrichtwert ist wie der Wetterbericht – eine gute Orientierung. Ob's am Ende Sonnenschein oder Föhnsturm gibt, entscheidet aber die Realität vor Ort.