02.06.2026
Maklerprovision und Kaufnebenkosten – was gilt und wie hoch sind sie?
Die Maklerprovision gehört zu den meistdiskutierten Themen im Immobilienbereich – nicht ohne Grund. Besonders in einer gefragten Region wie Garmisch-Partenkirchen, in der Immobilienpreise hoch und Marktbewegungen dynamisch sind, treffen bei der Frage nach Maklerkosten unterschiedliche Interessen aufeinander: Eigentümer möchten einen fairen Erlös erzielen, Käufer möglichst niedrige Kaufnebenkosten tragen und beide Seiten erwarten Transparenz, Professionalität und Sicherheit im Verkaufsprozess.
Dieser Beitrag erklärt, welche Leistungen hinter der Provision stehen, wie sich die gesetzliche Novelle von 2023 auswirkt und warum sich die erhoffte Entlastung der Käufer bislang kaum bemerkbar gemacht hat – mit konkreten Zahlen.
- Die gesetzliche Novelle 2023 – gerecht, aber kaum spürbar
Seit der Reform gilt bei der Vermittlung von Wohnimmobilien grundsätzlich: Die Maklerprovision ist von Käufer und Verkäufer in gleicher Höhe zu tragen, wenn der Makler für beide Seiten tätig wird.
In Bayern liegt die marktübliche Maklerprovision bei 3,57 % des Kaufpreises pro Partei (inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer).
Diese 3,57 % setzen sich zusammen aus:- 3,0 % Maklerhonorar
- 0,57 % Umsatzsteuer (19 %), die direkt an den Staat abgeführt wird
Das bedeutet: Von jeder gezahlten Provision fließt ein nicht unerheblicher Teil unmittelbar in Form von Umsatzsteuer an den Fiskus.
Vor der Reform war es in vielen Regionen – auch in Bayern – üblich, dass die Provision überwiegend oder vollständig vom Käufer getragen wurde. Ziel der Gesetzesnovelle war es,- die Kaufnebenkosten gerechter zu verteilen
- Käufer zu entlasten
- mehr Transparenz zu schaffen
Die Intention war also klar positiv.
In der Praxis hat sich jedoch gezeigt:- Immobilien sind dadurch nicht günstiger geworden.
- Verkäufer kalkulieren ihren Anteil an der Provision häufig in den Angebotspreis ein.
- Die Gesamtbelastung für Käufer bleibt hoch.
Die „Entlastung“ ist damit vor allem rechnerisch sichtbar, im Marktgeschehen jedoch kaum spürbar. - Kaufnebenkosten: Wo liegt der eigentliche Hebel?
Die Maklerprovision ist nur ein Teil der Kaufnebenkosten. Hinzu kommen insbesondere:- Grunderwerbsteuer
- Notar- und Grundbuchkosten
- Finanzierungskosten
- ggf. Gutachter- oder Bewertungskosten
Konkrete Zahlen für Bayern:- Grunderwerbsteuer in Bayern: 3,5 % des Kaufpreises
- Notar- und Grundbuchkosten: ca. 2,0 % des Kaufpreises
- Maklerprovision: 3,57 % für Käufer und 3,57 % für Verkäufer
Für einen Käufer bedeutet das allein an staatlich festgelegten Abgaben (Steuer, Notar, Grundbuch) bereits rund 5,5 % des Kaufpreises – völlig unabhängig davon, ob ein Makler eingeschaltet ist oder nicht.
Wenn der Gesetzgeber also tatsächlich die Kaufnebenkosten spürbar senken wollte, hätte er den größten Hebel nicht bei der Maklerprovision, sondern bei:- der Grunderwerbsteuer
- oder den Notar- und Grundbuchgebühren
Hier hätte eine Reduktion unmittelbare Wirkung gezeigt. Stattdessen wurde ausschließlich an der Verteilung der Maklerkosten angesetzt – mit begrenztem Effekt. - Bayern im Bundesvergleich: vergleichsweise moderat
Ein wichtiger Punkt, der oft übersehen wird:
Bayern gehört bei den Maklerprovisionen zu den moderateren Bundesländern.
Während in Bayern üblich sind:
➡ 3,57 % für Käufer + 3,57 % für Verkäufer
liegen die Sätze in anderen Bundesländern teils deutlich höher, zum Beispiel:- Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Hessen, Saarland:
häufig 7,14 % Gesamtprovision - Berlin, Hamburg:
ebenfalls oft um 7,14 % - Baden-Württemberg:
teilweise noch höhere Modelle
Im direkten Vergleich ist Bayern damit keineswegs „Spitzenreiter“, sondern eher im unteren bis mittleren Bereich angesiedelt. Vor diesem Hintergrund sind die 3,57 % pro Partei im Bundesvergleich als relativ moderat zu bewerten. - Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Hessen, Saarland:
- Provision = Leistung, nicht „Abgabe“
Ein professioneller Immobilienmakler erbringt keine standardisierte Dienstleistung, sondern übernimmt einen komplexen Aufgabenbereich:
Rechtliche Kompetenz- Kaufvertragsrecht
- Teilungserklärung & Teilungsplan
- Gewährleistungs- und Haftungsfragen
- Energieausweis
- Datenschutz und Offenlegungspflichten
Marktkenntnis und Preisfindung
Gerade in Garmisch-Partenkirchen, wo Nachfrage, Lagequalität und Nutzungsmöglichkeiten stark variieren, ist eine fundierte Wertermittlung ohne regionale Marktkenntnis kaum möglich.
Marketing und Präsentation
Eine professionelle Vermarktung umfasst:- hochwertige Objektfotografie
- strukturierte Exposés
- Zielgruppenanalyse
- virtuelle Rundgänge / KI-Homestaging
- Drohnenaufnahmen (rechtssicher)
- Online-Portale und digitale Reichweite
Kommunikation und Verhandlung
Ein Makler führt Gespräche, beantwortet Einwände, moderiert Interessen und sorgt für Verlässlichkeit zwischen den Parteien.
Organisation und Koordination
Vom Erstgespräch über Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Vertragsabstimmung bis zum Notartermin entsteht ein erheblicher organisatorischer Aufwand. Maklerarbeit endet dabei nicht um 17 Uhr – sie erfordert ständige Erreichbarkeit, Flexibilität und Marktbeobachtung. - Tradition trifft Moderne – regionale Expertise zählt
In einem besonderen Markt wie Garmisch-Partenkirchen kommt hinzu:- Kenntnisse der lokalen Lagen
- Verständnis für unterschiedliche Käufergruppen
- Erfahrung mit regionalen Besonderheiten
- sichere Kommunikation mit Erstkäufern ebenso wie mit langjährigen Eigentümern
Ein guter Makler verbindet persönliche Beratung mit moderner Technik und rechtlicher Sicherheit. Er ist nicht nur Vermittler, sondern Berater, Organisator und Marktbeobachter zugleich.
Fazit
Die Reform der Maklerprovision im Jahr 2023 sollte Käufer entlasten und für Fairness sorgen. In der Praxis zeigt sich jedoch: Die wesentlichen Kostentreiber bleiben Grunderwerbsteuer (3,5 %), Notar- und Grundbuchkosten (ca. 2 %) sowie der hohe Kaufpreis selbst.
Die Maklerprovision von 3,57 % pro Partei liegt in Bayern im bundesweiten Vergleich im moderaten Bereich – und ein Teil davon (0,57 %) fließt ohnehin direkt an den Staat.
Die Provision vergütet keine bloße Vermittlung, sondern:
- fachliche Bewertung
- rechtliche Sicherheit
- professionelle Vermarktung
- strukturierte Organisation
- sachliche Verhandlungsführung
Wer diese Leistungen einordnet, erkennt: Die Provision ist kein reiner Kostenblock, sondern Teil eines professionell begleiteten Verkaufsprozesses – gerade in einem anspruchsvollen Markt wie Garmisch-Partenkirchen.
Ich stehe meinen Kunden dabei auch über den Kaufabschluss hinaus jederzeit bei Fragen zur Verfügung, ohne hierfür zusätzliche Leistungen zu berechnen. In meinem Selbstverständnis gehört dieser Service zu dem, was ein Kunde von einem verantwortungsvoll arbeitenden Immobilienmakler erwarten darf.