Wann wird ein Immobilienkauf eigentlich verbindlich?
Die Antwort ist eindeutig:
Erst mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags.
Eine mündliche Zusage, eine Handschlagvereinbarung oder eine E-Mail reichen beim Verkauf einer Immobilie in Deutschland nicht aus. Erst wenn Käufer und Verkäufer den Kaufvertrag beim Notar unterschreiben, ist der Immobilienverkauf rechtswirksam.
Wer erstellt den Kaufvertrag?
Den Kaufvertrag erstellt nicht der Makler, sondern der Notar.
Sobald sich Käufer und Verkäufer über den Kaufpreis und die wesentlichen Vertragsbestandteile geeinigt haben, erhält das Notariat alle erforderlichen Informationen und erstellt den Vertragsentwurf.
Dieser wird beiden Parteien rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin zur Verfügung gestellt. So bleibt genügend Zeit, den Vertrag in Ruhe zu lesen und offene Fragen zu klären.
Kann der Kaufvertrag noch geändert werden?
Selbstverständlich.
Der Vertragsentwurf ist genau dafür gedacht, dass Käufer und Verkäufer ihn vorab prüfen können. Sollten Änderungswünsche oder Unklarheiten bestehen, werden diese mit dem Notariat besprochen und – sofern rechtlich möglich und von beiden Seiten gewünscht – angepasst.
Erst wenn alle Beteiligten einverstanden sind, erfolgt die notarielle Beurkundung.
Was steht in einem Kaufvertrag?
Ein Immobilienkaufvertrag regelt alle wichtigen Punkte rund um den Verkauf.
Dazu gehören unter anderem:
- die Vertragsparteien,
- die genaue Bezeichnung der Immobilie,
- der Kaufpreis,
- der Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung,
- der Übergabetermin,
- mitverkaufte Gegenstände (z. B. Einbauküchen oder Garagen),
- Gewährleistungsausschlüsse sowie
- weitere individuelle Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer.
Der Vertrag schafft damit für beide Seiten Rechtssicherheit und bildet die Grundlage für den Eigentumsübergang.
Welche Aufgabe habe ich als Makler?
Auch wenn ich den Kaufvertrag nicht selbst erstelle, begleite ich den gesamten Prozess.
Ich übermittle dem Notariat alle erforderlichen Informationen, stimme offene Punkte zwischen Käufer und Verkäufer ab und sorge dafür, dass alle Beteiligten jederzeit den Überblick behalten.
Gerade diese Abstimmung im Hintergrund trägt häufig dazu bei, dass der Notartermin reibungslos verläuft.
Und was passiert nach der Unterschrift?
Mit der Unterschrift ist der Kaufvertrag geschlossen – abgeschlossen ist der Immobilienverkauf damit aber noch nicht.
Nach der Beurkundung veranlasst das Notariat die weiteren rechtlichen Schritte. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, versendet der Notar die sogenannte Fälligkeitsmitteilung. Erst dann wird der Kaufpreis fällig. Nach Zahlung des Kaufpreises kann schließlich die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen.
Bis zur Schlüsselübergabe begleite ich Käufer und Verkäufer selbstverständlich weiter und stehe beiden Seiten als Ansprechpartner zur Verfügung.
💡Mein persönlicher Gedanke: Viele Menschen gehen mit einem etwas mulmigen Gefühl zum Notartermin. Verständlich – schließlich unterschreibt man einen Vertrag, der oft den größten Vermögenswert des Lebens betrifft. Die gute Nachricht ist: Niemand muss dort etwas überstürzt unterschreiben. Der Vertragsentwurf liegt rechtzeitig vor, offene Fragen können geklärt werden und der Notar erklärt alle wichtigen Inhalte verständlich und neutral. Mein Ziel ist, dass Sie den Termin mit einem guten Gefühl verlassen – nicht mit offenen Fragen.